Kostenübernahme
Wann übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten?
In vielen Fällen zahlen Sie das Gutachten gar nicht selbst.
Ob und in welchem Umfang eine Versicherung einspringt, hängt von der Art
des Schadens und Ihrer Versicherungssituation ab. Hier die drei
häufigsten Szenarien:
Rechtsschutzversicherung — häufigster Fall
Bei Baumängeln und drohendem Rechtsstreit übernimmt die Rechtsschutzversicherung
in der Regel die vollen Kosten für ein Sachverständigengutachten. Das gilt
für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Tipp: Holen Sie vor dem Auftrag eine Deckungszusage bei Ihrer
Versicherung ein. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Anfrage.
Wohngebäudeversicherung
Bei Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ist die Wohngebäudeversicherung
zuständig. Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter — aber dessen
Einschätzung ist nicht das letzte Wort. Wenn die Regulierung zu
niedrig ausfällt, holt ein Gegengutachten in den meisten Fällen deutlich
mehr heraus, als es kostet. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich das
in Ihrem Fall lohnt.
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
Je nach Schadensart können auch die Bauherrenhaftpflicht oder die Bauleistungsversicherung relevant sein. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welche Versicherung für Ihren Fall zuständig ist. Wir helfen Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.